Einschulung
In Zusammenarbeit mit der Kindergartenleitung und der Kreisschulpflege erfolgt die Einschulung der neuen Erstklässler.
Kinder, die nicht den öffentlichen Kindergarten besuchen, werden separat angeschrieben. Notfalls kann eine erfahrene Kindergärtnerin für die Abklärung der Schulreife bei diesen Kindern freigestellt werden.
Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Kindergärtnerin und Eltern wird den Eltern das rechtliche Gehör gewährt. Es kann auch der Psychologische Schuldienst beigezogen werden. Dies allerdings nur im Einverständnis der Eltern.
Klasseneinteilung
Bei der Klasseneinteilung wird eine ausgewogene Durchmischung angestrebt.
Primarschule/Realschule/Sekundarschule:
Kriterien bei der Einteilung sind: Schulweg, Fremdsprachigkeit, Geschlecht, Konfession, Betreuung durch Tagesmutter.
Eltern können ihre Wünsche schriftlich einreichen, ein Anspruch auf Erfüllung besteht nicht.
Bezirksschule: Die Primarlehrer-/innen reichen der Kreisschulpflege Vorschläge für die Gruppierung der Schülerinnen und Schüler ein. Es wird auf eine gute Durchmischung der Klassen geachtet.
Die Orientierung der Eltern über die Einteilung erfolgt vor den Sommerferien schriftlich durch die Bereichsleitungen.
Einteilung von Zuzügern
Die Anmeldung erfolgt immer über das zuständige Schulsekretariat (direkt durch die Eltern, durch die Einwohnerkontrolle oder durch die abgebende Schule). Die Einteilung ist Sache der zuständigen Bereichsleitung. Die bisherigen Ausweise (Zeugnisse, Arztkarten etc.) sollen bei der Anmeldung vorgelegt werden.
Übertritt in die Oberstufe
Die Eltern werden in einem Orientierungsschreiben und einem Informationsabend über die Modalitäten des Übertritts informiert. Im Kanton Aargau erfolgt der Übertritt von der Primarschule in die Oberstufe nach der 5. Klasse. Die Oberstufe gliedert sich in die Real-, Sekundar- und Bezirksschule. Die Dreiteilung soll ermöglichen, dass den besonderen Fähigkeiten der Schüler und Schülerinnen besser Rechnung getragen werden kann.
Übertrittskriterien
Die Entwicklungsprognose resultiert aus dem Leistungsstand und der Arbeitshaltung. Die schulischen Leistungen in den Fächern Heimatkunde, Sprache und Mathematik werden mit Noten bewertet. Bei einem zukünftigen Bezirksschüler werden anhaltend gute bis sehr gute, bei einem zukünftigen Sekundarschüler gute Leistungen während der ganzen 5. Klasse erwartet. Um Quervergleiche zu erhalten, führt die Lehrkraft gemeinsam Probearbeiten mit den Parallelklassen durch. Zur Beurteilung werden bei Bedarf Testverfahren beigezogen. Die schulischen Leistungen sind ein wichtiges Kriterium. Von grosser Bedeutung ist aber auch die Arbeitshaltung.
Das Erstellen der Entwicklungsprognose und das Erarbeiten der Übertrittsempfehlung sind keineswegs einfach. Das Kind soll ganzheitlich erfasst werden. Der Entscheid soll dem Kind eine seinen Fähigkeiten entsprechende Weiterbildung ermöglichen und sein Wohlergehen fördern. Aus diesem Grunde sind Gespräche mit den Eltern unabdingbar. Die Kreisschulpflege und die Schulleitung von Buchs-Rohr legen grossen Wert darauf, dass besonders in der 5. Klasse der Informationsfluss zwischen Eltern und Lehrperson gut funktioniert.
Aufnahmeprüfungen
Mit der Stellungnahme der Eltern zur Empfehlung des Klassenlehrers beim Übertritt in die Oberstufe erfolgt die An-/Abmeldung zur Aufnahmeprüfung. Die Aufnahmeprüfung wird durch die aufnehmende Schule organisiert und findet in der Regel Anfang Juni statt. Die Prüfungsergebnisse werden den Eltern und den Vorbereitungslehrkräften schriftlich zugestellt. |