Elterninformationen

Angebote Musikschule KSAB Schuljahr 2024/25

Die Anmeldeunterlagen für Schülerinnen und Schüler mit Wohnort Aarau, Aarau Rohr oder Buchs sind aufgeschaltet.

Die Anmeldeunterlagen für auswärtige Schülerinnen und Schüler sind erst ab Mitte März verfügbar.

Links

Musikschulreglement der Kreisschule Aarau-Buchs (vom 14.11.2019)

Musikschulverordnung der Kreisschule Aarau-Buchs (vom 14.3.2022)

Ein- und Austritte

Anmeldeschluss für die Angebote der Musikschule ist der 1. April. Auch bisherige Schülerinnen und Schüler müssen sich jährlich neu anmelden. Die Anmeldung ist verbindlich und gilt für das ganze Schuljahr. 
Ausnahmsweise ist auf schriftliches Gesuch bis 10. Dezember ein Austritt auf Semesterende (31. Januar) möglich. Anmeldungen für Neueintritte ab 2. Semester (1. Februar) bitte ebenfalls bis 10. Dezember des Vorjahres einreichen.

Gemäss geltendem Musikschulreglement der Musikschule KSAB ist der Einstieg in den Instrumental- und Gesangsunterricht ab der 2. Klasse vorgesehen. Bei Eignung kann ein Kind die Angebote der Musikschule bereits ab der 1. Klasse belegen. Bitte beachten Sie dazu das Merkblat zum vorzeitigen Einstieg.

Unterrichtsbesuche

Wir freuen uns, wenn Eltern und Interessierte sich einen Einblick in unseren Instrumental- und Gesangsunterricht mit einem Unterrichtsbesuch verschaffen. Bitte melden Sie sich vor Ihrem Besuch bei der entsprechenden Musiklehrperson.

Ermässigungen

Die Musikschule ist von den Gemeinden hoch subventioniert. Weitere mögliche Vergünstigungen sind: 

  • Reduktion der Elternbeiträge für finanzschwächere Familien ("Sozialtarif") auf Gesuch  hin.
  • Besucht mehr als ein Kind aus der gleichen Familie die Musikschule KSAB, wird der Elternbeitrag für jedes Kind um 10% reduziert.
  • Reduktion von Fr. 100.- auf die Elternbeitragsrechnung (im Semester) für den Instrumental- und Gesangsunterrichts für Mitspielende der Jugendspiele (Kadettenmusik Aarau, Jugendspiel Buchs).

Mietinstrumente

Die Beschaffung der Instrumente (Miete, Kauf) obliegt den Eltern. Auf Anfrage können, sofern vorhanden, Instrumente gegen Verrechnung einer Leihgebühr bei der Kadettenmusik oder der Musikschule für begrenzte Zeit zur Verfügung gestellt werden. 

Folgende Instrumente können gemietet werden:

  • Querflöte
  • Klarinette
  • Saxofon / Altsaxofon
  • Kornett / Trompete 
  • Es-Horn / Tenorhorn
  • Kinderhorn / Horn
  • Kinderposaune / Posaune
  • Tuba
  • Trommel / Trommelböckli
  • Violine
  • Gitarre
  • Violoncello

Zweitinstrument

Die Belegung eines Zweitinstrumentes oder des Faches Sologesang ist mit einer Lektionsdauer von 22,5 Minuten nach zwei Jahren Unterricht im Erstinstrument möglich. Für die Anmeldung des Zweitinstruments gilt ein separates Anmeldeformular.